Zuletzt aktualisiert: 1. April 2020
Gültigkeitsdatum: 1. April 2020
Linode nutzt eine Vielzahl von Mitwirkenden, Entwicklern, Partnern, Herausgebern und Anbietern, um die Erlebnisse unserer Community zu verbessern. Um transparente und faire Interaktionen zu fördern, verlangt Linode von allen Serviceanbietern, die rechtlich bindenden Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen gemäß den Linode-Anbieterbedingungen, einschließlich dieses Anbieter-Rahmenvertrags (das Master Provider Agreement, „MPA“), anzunehmen. Bitte lesen Sie die Linode-Anbieterbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie der Teilnahme an einem Linode-Anbieterprogramm zustimmen. Durch die Teilnahme an einem Linode-Anbieterprogramm akzeptieren Sie die in diesem MPA beschriebenen Rechte, Pflichten und Praktiken und stimmen diesen zu.
Grundbegriffe
Dieser MPA ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen und Linode („Linode“ „wir“ „uns“ oder „unser“), bei der Sie oder die Person oder Einheit, die Sie vertreten („Sie“ oder „Ihr“), als aufschiebende Bedingungen die Richtigkeit jeder der folgenden Aussagen bestätigen:
- Sie sind rechtlich befugt, sowohl in den Vereinigten Staaten von Amerika als auch in der Rechtsordnung, in der Sie derzeit ansässig sind, Verträge abzuschließen;
- Sie sind berechtigt, diesen MPA in Ihrem Namen oder im Namen der Person oder Organisation, die Sie vertreten, einzugehen;
- Sie stimmen der Anwendung der Gesetze des Bundesstaates New Jersey, der Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) und ihrer einzigen Gerichtsbarkeit zu;
- Sie stimmen zu, alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Anbieterprogramm ergeben, gemäß den Linode-Anbieterbedingungen und in Ihrer persönlichen Funktion zu lösen; und
- Sie stimmen den Linode-Anbieterbedingungen zu und müssen diese jederzeit einhalten.
Zu Ihrer Unterstützung werden bestimmte in diesem MPA verwendete Begriffe in Abschnitt 22 oder wie zuvor angegeben definiert. Dieser MPA ersetzt alle zuvor geltenden Vereinbarungen ab dem Gültigkeitsdatum.
Besondere Bedingungen
- Anwendbarkeit dieses MPA: Dieser MPA enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Rahmen, innerhalb dessen Sie und Ihre Vertreter (zusammen „Anbieter“) Linode- und/oder Linode-Endnutzern Services bereitstellen können. Durch eine gegenseitige schriftliche Vereinbarung können die Parteien eine(n) oder mehrere Datenverarbeitungszusätze, ergänzende Programmrichtlinien und/oder Projektnachträge abschließen, um zusätzliche Bedingungen in Bezug auf Ihre Teilnahme an einem Linode-Anbieterprogramm festzulegen. Zur besseren Übersichtlichkeit beschreibt ein DPA im Allgemeinen die Methode, wie Daten verarbeitet werden können; ein SPP beschreibt im Allgemeinen die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten für die Teilnahme an einem entsprechenden Anbieterprogramm; ein Projektnachtrag beschreibt im Allgemeinen die Möglichkeit oder Beauftragung des Anbieters. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen eines DPA, SPP, Projektnachtrags und diesem MPA wird die Kontrollpriorität der Dokumente in der folgenden Reihenfolge (in abnehmender Reihenfolge) liegen: DPA, SPP, Projektnachtrag und dieser MPA. Im Falle, dass Sie bereits eine Vereinbarung mit Linode („Bestehende Anbieterbedingungen“) eingegangen sind, werden diese bestehenden Anbieterbedingungen automatisch ohne weitere Handlung vonseiten beider Parteien zum Gültigkeitsdatum beendet.
- Pflichten des Anbieters:
- Erbringung von Services: Der Anbieter erbringt die Services auf professionelle und fachgerechte Weise. Der Anbieter hat alle Rechte zur Erbringung der Services, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit den Services. Der Anbieter erhält keine Eigentumsrechte an Daten, die vom Anbieter verarbeitet werden.
- Datenschutz: Der Anbieter hält sich an die Vorschriften zum Datenschutz, die in allen für die angebotenen Services geltenden Rechtsgebieten gelten (zusammenfassend die „Datenschutzrahmen“). Die Verpflichtungen des Anbieters unter dem Datenschutzrahmen und den Datenschutzpraktiken des Anbieters sind mindestens so schützend und weitreichend wie die hier zu findende Datenschutzrichtlinie von Linode.
- Verarbeitung: Der Anbieter verarbeitet Linode-Daten nur gemäß den Anweisungen von Linode, gemäß den Bedingungen des Anbieters und wie in dem hier vorgefundenen DPA des Anbieters beschrieben.
- Sicherheit: Der Anbieter muss angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Linode-Daten vor versehentlichem oder unberechtigtem Zugriff, Übertragung, Verlust oder Offenlegung zu schützen.
- Finanzielle Verpflichtungen:
- Gebühren und Zahlung: Alle Gebühren, die nicht Gegenstand einer echten Streitigkeit sind, müssen innerhalb von dreißig (30) Geschäftstagen nach Ausstellung einer Rechnung bezahlt werden, vorausgesetzt, die auszahlende Partei kann auf Anfrage eine angemessen detaillierte Rechnung oder Bestellung anfordern.
- Gebühren von Dritten: Linode ist nicht für Bankgebühren, Zinsen oder andere Kosten verantwortlich, die sich aus der Zahlung einer Anbieterrechnung durch Linode ergeben. Die Abwicklung eines Währungsumtauschs basiert auf Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Finanzdienstleister des Anbieters.
- Geistiges Eigentum: Wie zwischen den Parteien behält Linode alle Rechte, Titel und Interessen an der Linode-Technologie, vertraulichen Informationen, geistigem Eigentum, geschützten Informationen sowie alle Änderungen, abgeleiteten Werke, diesbezüglichen Verbesserungen und alle darin enthaltenen Rechte an geistigem Eigentum von Linode. Sämtliches geistiges Eigentum und damit zusammenhängendes Material, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse, moralische Rechte, Geschäftswert, einschlägige Eintragungen oder Anträge auf Eintragung sowie Rechte an Patenten, Urheberrechten, Marken, Handelsaufmachungen, Industriedesigns und Handelsnamen, die: (i) von Linode entwickelt oder produziert werden oder (ii) vom Anbieter entwickelt, produziert oder an Linode übermittelt werden, sind das alleinige Eigentum von Linode. Der Anbieter behält alle Rechte, Titel und Interessen an der Technologie des Anbieters, an vertraulichen Informationen, geistigem Eigentum und urheberrechtlich geschützten Informationen, die der Anbieter ausdrücklich von der Übertragung gemäß einer geltenden Zusatzprogrammrichtlinie und/oder Projektnachträgen ausschließt.
- Daten und Lizenzen für geistiges Eigentum: Jede Partei darf den Namen und das Logo der anderen Partei verwenden, um den Anbieter faktisch als Anbieter der Services zu identifizieren oder um Linode als Nutzer oder Kunde des Anbieters zu kennzeichnen, und darf das geistige Eigentum der anderen Partei nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in jedem Fall verwenden. Ohne Einschränkung dürfen die Parteien die Beziehung zwischen Ihnen und Linode nicht falsch darstellen oder verschönern. Jede Partei kann das Recht der anderen Partei, den Namen, das Logo und alle anderen Marken der betreffenden Partei zu verwenden, jederzeit mit sofortiger Wirkung durch eine gültige Mitteilung beenden.
- Garantien, Zusicherungen und Haftungsausschluss:
- Gemeinsam: Jede Partei sichert der anderen zu und gewährleistet, dass: (i) sie über alle erforderlichen Befugnisse und Vollmachten verfügt, um diesen MPA abzuschließen und die darin festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, und (ii) die Unterzeichnung dieses MPA und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Aufgaben im Rahmen dieses MPA nicht gegen eine Vereinbarung verstößt, deren Vertragspartei sie ist oder an die sie gebunden ist, und dies auch in Zukunft nicht tun wird.
- Durch Anbieter: Der Anbieter sichert zu und gewährleistet auf Dauer, dass: (i) die Services original, echt und frei von Mängeln sind; (ii) der Anbieter alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Services einhält; (iii) der Anbieter über alle geistigen Eigentumsrechte verfügt, die sich aus einem Arbeitsprodukt ergeben oder damit verbunden sind, das als Ergebnis der Services an Linode übertragen oder abgetreten wird; und (iv) der Anbieter das volle Recht und die Befugnis hat, die Services in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Anbieterbedingungen bereitzustellen.
- Entschädigung:
- Gegenseitig: Jede Partei (die „entschädigende Partei“) verteidigt, entschädigt und hält die andere Partei (die „entschädigte Partei“) schadlos (zusammenfassend „entschädigen“) von einem bzw. für einen Verlust, einen Rechtsstreit, eine Haftung, einen Schaden, für Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren (zusammenfassend „schadenersatzpflichtiger Verlust“) für eine Streitigkeit im Zusammenhang mit: (i) rücksichtslosem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der entschädigten Partei in Verbindung mit den Anbieterbedingungen; (ii) der autorisierten Nutzung des geistigen Eigentums der entschädigten Partei durch die entschädigende Partei, außer im Falle eines Rechtsstreits mit einem Dritten wegen der Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts durch die entschädigte Partei; und (iii) jeglicher Verletzung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen der entschädigten Partei im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich jeglicher Verletzung der Garantie ohne Einschränkung.
- Speziell für Linode: Linode entschädigt den Anbieter für alle schadenersatzpflichtigen Verluste für alle Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung der Services durch Linode in einer Weise ergeben oder damit zusammenhängen, die nicht mit den Anbieterbedingungen vereinbar ist.
- Speziell für den Anbieter: Der Anbieter entschädigt Linode für jegliche schadenersatzpflichtigen Verluste für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: (i) Sachschäden oder Verletzungen, die durch Services verursacht werden, die in einer Weise genutzt werden, die mit den Anbieterbedingungen übereinstimmt; (ii) die Verletzung von geistigem Eigentum Dritter durch den Anbieter in Bezug auf geistiges Eigentum, das der Anbieter Linode erlaubt, anzuzeigen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu nutzen; und (iii) die Verletzung von geistigem Eigentum Dritter durch den Anbieter in Bezug auf die Services.
- Verfahren: Als aufschiebende Bedingung für die Verpflichtungen jeder entschädigenden Partei gilt es für die entschädigte Partei: (i) die entschädigende Partei unverzüglich über jeden Streitfall, der sich aus einem schadenersatzpflichtigen Verlust ergibt oder damit zusammenhängt, zu informieren; (ii) vollständig bei der Verteidigung und/oder Beilegung eines Streitfalls zu kooperieren; und (iii) auf Anfrage von Linode Linode die volle Kontrolle über die Verteidigung eines anwendbaren Streitfalls, der direkt mit einem Linode-Service zusammenhängt, zu gewähren. Keine der Vertragsparteien darf einem Urteil, einem Vergleich oder einer nachteiligen Maßnahme ohne die Zustimmung der anderen Vertragspartei zustimmen, die nicht unbillig verweigert werden darf.
- Haftungsbeschränkung:
- Verzicht: SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN WEDER EINE DER PARTEIEN NOCH DIE VERTRETER VON LINODE FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, STRAFSCHADENERSATZ-, BEISPIELHAFTE, REGULATORISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE UMSÄTZE ODER VERLORENE DATEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN SERVICES UND/ODER DEN ANBIETERBEDINGUNGEN ENTSTEHEN. DIE IN DIESEM MPA VORGESEHENEN RECHTSBEHELFE SIND EXKLUSIV, GELTEN FÜR ALLE KLAGEN UND GELTEN AUCH DANN, WENN EINE PARTEI WISSEN SOLLTE, DASS SOLCHE SCHÄDEN MÖGLICH SIND, UND AUCH DANN, WENN EINE ABHILFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT.
- Beschränkung der Rechtsmittel: SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, DARF DIE GESAMTHAFTUNG VON LINODE DEN GRÖSSEREN BETRAG VON (I) DEN VON LINODE GEZAHLTEN GEBÜHREN IN DEM ZEITRAUM VON ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM DATUM, AN DEM EINE STREITIGKEIT GELTEND GEMACHT WIRD, ODER (II) FÜNFHUNDERT (500,00) US-DOLLAR NICHT ÜBERSTEIGEN, VORAUSGESETZT, DASS MEHRERE FORDERUNGEN DIESE BESCHRÄNKUNGEN NICHT AUSWEITEN. IN KEINEM FALL HAFTET LINODE FÜR SCHÄDEN, DIE DIREKT ODER INDIREKT DARAUS RESULTIEREN, DASS DER ANBIETER NICHT ALLE ERFORDERLICHEN ANFORDERUNGEN, GENEHMIGUNGEN ODER GESETZE IN VERBINDUNG MIT DEN SERVICES DES ANBIETERS SICHERSTELLT.
- Ausschlüsse: Unterabschnitte 8.1 und 8.2 gelten nicht für Verstöße gegen die Schadloshaltung oder die geistigen Eigentumsrechte einer Vertragspartei und sie gelten auch nicht für Ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber Linode.
- Streitbeilegung:
- Allgemeines: Die Parteien werden sich nach Treu und Glauben bemühen, alle Streitigkeiten zu lösen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Services und/oder den Anbieterbedingungen ergeben. Sofern nicht anderweitig durch geltendes Recht vorgeschrieben, ohne die Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts oder einer Beschränkung: (i) wird keine Partei eine Streitigkeit, die sich aus den Services und/oder den Anbieterbedingungen ergibt oder damit zusammenhängt, mehr als zwei Jahre nach dem Entstehen des Klagegrundes vorbringen, und (ii) verfallen nach Ablauf dieser Frist alle derartigen Klagen und alle entsprechenden Rechte im Zusammenhang mit einer solchen Klage sofort.
- Obligatorische Offenlegung von Schiedsverfahren und Verfahren: JEDE PARTEI IST VERPFLICHTET, STREITIGKEITEN GEGEN DIE ANDERE PARTEI IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN STREITBEILEGUNGSBESTIMMUNGEN DIESES MPA ZU FÜHREN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER FOLGENDEN SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN:
- Alle Streitigkeiten, die sich aus den Services und/oder den Anbieterbedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen den Gesetzen des Staates New Jersey, Vereinigte Staaten von Amerika, unter Ausschluss der Kollisionsnormen von New Jersey.
- Die Parteien werden nach Treu und Glauben versuchen, jede Streitigkeit innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Entstehung der Streitigkeit beizulegen. Wird die Streitigkeit nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen beigelegt, so wird sie durch ein Schiedsverfahren (jeweils ein „Schiedsverfahren“) des Internationalen Zentrums für Streitbeilegung der American Arbitration Association in Übereinstimmung mit den zum Datum dieses MPA geltenden Expedited Commercial Rules („Schiedsordnung“) beigelegt.
- Jedes Schiedsverfahren wird wie folgt durchgeführt: (i) durch einen gemeinsam ausgewählten Schiedsrichter; (ii) in englischer Sprache; und (iii) in Camden County, New Jersey, Vereinigte Staaten von Amerika. Jedes Schiedsverfahren gilt als vertrauliche Information, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Vorhandensein (i) jeglicher Daten, die während des Schiedsverfahrens offengelegt wurden, und (ii) jeglicher Mitteilungen oder Dokumente im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren.
- Die Parteien tragen alle Gebühren und Auslagen, die sich aus jedem Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung ergeben (zusammenfassend „Kosten des Schiedsverfahrens“). Der Schiedsrichter in jedem Schiedsverfahren bestimmt die Verpflichtung der nicht obsiegenden Partei, den von der obsiegenden Partei gezahlten Betrag für die Schiedsgerichtskosten zu erstatten, vorausgesetzt, dass jede Partei für ihre eigenen Anwalts- und Sachverständigenhonorare und -kosten verantwortlich ist, unabhängig von der endgültigen Entscheidung des Schiedsrichters über den Streitfall.
- Jede Partei kann bei jedem zuständigen Gericht in Camden County, New Jersey, Vereinigte Staaten von Amerika, eine einstweilige Verfügung beantragen, die notwendig ist, um die Rechte einer Partei bis zum Abschluss des betreffenden Schiedsverfahrens zu schützen.
- Der Schiedsspruch ist für die Parteien endgültig und bindend und seine Vollstreckung kann bei jedem zuständigen Gericht beantragt werden, einschließlich jedes Gerichts, das für eine der Parteien oder deren Eigentum zuständig ist.
- Verzicht auf Sammelklagen: JEDE PARTEI MUSS JEDE STREITIGKEIT (DER „KLÄGER“) GEGEN DIE ANDERE PARTEI (DER „BEKLAGTE“) IN DER EIGENSCHAFT DES KLÄGERS VORBRINGEN UND DARF KEINE STREITIGKEIT GEGEN DEN BEKLAGTEN ALS MITGLIED EINER ANGEBLICHEN GRUPPE, EINES KOLLEKTIVS, EINES VERTRETERS, EINES MEHRFACHKLÄGERS ODER EINES ÄHNLICHEN VERFAHRENS (ZUSAMMENFASSEND „SAMMELKLAGE“) VORBRINGEN. JEDE BEHAUPTUNG, DASS DIESE VERZICHTSERKLÄRUNG AUF SAMMELKLAGEN GANZ ODER TEILWEISE NICHT DURCHSETZBAR, UNVEREINBAR, NICHTIG ODER ANFECHTBAR IST, KANN NUR VON EINEM GERICHT DER ZUSTÄNDIGEN GERICHTSBARKEIT UND NICHT VON EINEM SCHIEDSRICHTER ENTSCHIEDEN WERDEN. DER ANBIETER VERZICHTET IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSDRÜCKLICH UND UNWIDERRUFLICH AUF DIE FÜHRUNG EINER SAMMELKLAGE IN EINEM BELIEBIGEN FORUM IM ZUSAMMENHANG MIT EINER STREITIGKEIT, DIE SICH AUS DEN ANBIETERBEDINGUNGEN ERGIBT.
- Verzicht auf ein Schwurgerichtsverfahren: IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG VERZICHTET JEDER KLÄGER AUSDRÜCKLICH UND UNWIDERRUFLICH AUF SEIN RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN FÜR ALLE STREITIGKEITEN, DIE SICH AUS DEN ANBIETERBEDINGUNGEN ERGEBEN.
- Vertrauliche Informationen: Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur in Verbindung mit der Bereitstellung der Services für Linode durch den Anbieter und gemäß den Anbieterbedingungen verwenden. Der Empfänger vertraulicher Informationen darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dieser Dritte erbringt Services oder Funktionen zur Unterstützung der Ausübung der Rechte oder der Erfüllung der Verpflichtungen einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung und ist schriftlich an Vertraulichkeits- und Nutzungsbeschränkungen gebunden, die im Wesentlichen denen im Rahmen dieser Vereinbarung entsprechen oder anderweitig wirtschaftlich angemessen und ausreichend sind, um ein im Wesentlichen ähnliches Schutzniveau zu erreichen. Die Beschränkungen hinsichtlich der Offenlegung oder Verwendung vertraulicher Informationen gelten nicht für Informationen, die: (i) der Empfänger rechtmäßig und ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt hat; (ii) der Öffentlichkeit durch keine Handlung oder Unterlassung des Empfängers bekannt ist oder wird; (iii) der Empfänger unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen der anderen Partei erlangt hat; oder (iv) als Reaktion auf eine gültige gerichtliche oder behördliche Anordnung (z. B. eine Vorladung) offengelegt werden.
- Vertragslaufzeit und Kündigung:
- Fortsetzung: Dieser MPA beginnt am Gültigkeitsdatum und wird fortgesetzt, bis er gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung beendet wird.
- Beendigung: Jede Partei kann diesen MPA durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung der Anbieterbedingungen verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung behebt. Die Beendigung dieses MPA hat eine automatische entsprechende Beendigung aller dann in Kraft befindlichen Projektnachträge und SPPs zur Folge. Jede Partei kann diesen MPA jederzeit schriftlich kündigen, wenn zu diesem Zeitpunkt kein Projektnachtrag oder SPP in Kraft ist.
- Wirkung der Kündigung: Mit der Kündigung dieses MPA enden automatisch alle Rechte und Pflichten aus den Anbieterbedingungen, sofern in den Anbieterbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
- Gebühren: Im Falle einer Beendigung dieses MPA oder eines SPP oder Projektnachtrags, der unter diesem Vertrag in Kraft tritt, als Ergebnis eines wesentlichen Verletzung oder einer Nichterfüllung der Anbieterbedingungen durch den Anbieter, ist der Anbieter verpflichtet, Linode alle im Voraus bezahlten Gebühren zu erstatten, die vor dem Datum einer solchen Verletzung oder Nichterfüllung angefallen sind. Im Falle einer Beendigung dieses MPA oder eines SPP oder Projektnachtrags, der unter diesem Vertrag in Kraft tritt, die nicht das Ergebnis einer wesentlichen Verletzung oder Nichterfüllung der Anbieterbedingungen durch den Anbieter ist, ist Linode verpflichtet, dem Anbieter alle zum Datum der Beendigung ausstehenden und verdienten Gebühren zu zahlen.
- Daten: Der Anbieter hat alle geschützten Materialien und vertraulichen Informationen von Linode unverzüglich nach Beendigung zurückzugeben. Die Bestimmungen der Anbieterbedingungen, die sich auf Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Schadloshaltung, Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse und Zahlungsverpflichtungen beziehen, zusammen mit Bedingungen, die ausdrücklich oder durch ihre Art nach vernünftigem Ermessen über die Kündigung hinaus bestehen, gelten auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung.
- Zusammenarbeit; Prüfungsrechte: Der Anbieter kooperiert bei der Untersuchung eines vermuteten Verstoßes gegen die Anbieterbedingungen durch Linode.
- Beziehung als unabhängiger Auftragnehmer; keine dritten Begünstigten: Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer und nichts in den Anbieterbedingungen darf so ausgelegt werden, dass eine Verbindung, ein Trust, eine Partnerschaft, ein Vertretungsverhältnis oder ein Joint Venture zwischen den Parteien entsteht. Die Anbieterbedingungen gewähren keine Rechte oder Rechtsmittel, weder ausdrücklich noch stillschweigend, an andere Personen als die Parteien dieses Vertrags. Nichts in den Anbieterbedingungen darf so ausgelegt werden, dass eine Beschäftigung oder ein Agenturverhältnis zwischen dem Anbieter und Linode entsteht. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass der Anbieter zu keinem Zweck Mitarbeiter von Linode ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) lokale, bundesstaatliche oder internationale Steuern; (ii) Arbeitsunfallversicherung, Sozialversicherung, Gruppenversicherung, Ruhestand, oder andere beitragsabhängige Leistungen; und (iii) Krankheits- oder Urlaubsgeld, das ein Arbeitgeber üblicherweise für einen Arbeitnehmer zahlt. Jede Partei trägt die volle und alleinige Verantwortung für ihre eigenen Ausgaben, Verbindlichkeiten und Betriebskosten. Keine der Parteien ist befugt, im Namen der anderen Partei einen Vertrag abzuschließen oder eine Verpflichtung einzugehen, und sie wird dies auch nicht vorgeben. Der Anbieter erklärt sich bereit, Linode gegen alle Streitigkeiten zu verteidigen, dafür zu entschädigen und davon schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Entschädigungseinbehaltungen, Steuer-, Versicherungs- oder Vorsorgeangelegenheiten des Anbieters ergeben.
- Abtretung: Der Anbieter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Linode keinen Teil dieses MPA abtreten oder übertragen. Linode kann die Anbieterbedingungen an einen Vertreter oder in Verbindung mit einer Fusion, einem Erwerb, einer Unternehmensumstrukturierung oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte oder einer Mehrheitsbeteiligung an seinem Eigentum abtreten.
- Handelsbeschränkungen: Der Anbieter darf die Services nicht in einer Weise übertragen, importieren, exportieren, verkaufen, weiterverkaufen, nutzen oder anderweitig bereitstellen, die für eine der Parteien einen Verstoß gegen geltende US-Handelskontrollgesetze, -verordnungen oder -vorschriften darstellen würde. Darüber hinaus darf der Anbieter die Services weder direkt noch indirekt importieren: (i) aus einem Land, gegen das ein US-Embargo verhängt wurde (einschließlich, für diese Zwecke, eines Staatsangehörigen oder Einwohners eines solchen Landes); oder (ii) von einer Person, die auf der Liste der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ des US-Finanzministeriums, der „List of Specially Designated Terrorists“, der „List of Specially Designated Narcotics Traffickers“ oder der „Denied Persons List“ des US-Handelsministeriums (Bureau of Industry and Security) steht.
- Geltendes Recht und Gerichtsstand: Die Gesetze des US-Bundesstaates New Jersey regeln die Auslegung und Durchsetzung dieses MPA und aller Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Staats- und Bundesgerichte in Camden County, New Jersey, in Bezug auf Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit den Anbieterbedingungen ergeben.
- Offenlegung gegenüber Strafverfolgungsbehörden oder Gerichtsverfahren: Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass die andere Partei ohne vorherige Zustimmung oder Benachrichtigung Daten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Anbieterbedingungen ergeben, an ein Gericht, eine Strafverfolgungsbehörde oder eine andere Behörde weitergeben kann, die eine gültige gerichtliche Anordnung oder Vorladung erteilt. Linode kann Ihnen die Kosten in Rechnung stellen und Sie müssen Linode die Kosten erstatten, die Linode bei der Erfüllung einer solchen Anordnung oder Vorladung entstehen, einschließlich Anwaltskosten für das Abrufen, Prüfen und Vorbereiten entsprechender Dokumente.
- Verzicht: Das Versäumnis einer Partei, in einem oder mehreren Fällen auf der strikten Erfüllung von Bedingungen oder Bestimmungen dieses MPA oder eines DPA, SPP und Projektnachtrags zu bestehen oder eine Option oder einen Rechtsbehelf auszuüben, der in den Anbieterbedingungen vorgesehen ist, ist nicht als Verzicht oder Aufgabe des Rechts auszulegen, diese Bedingungen, Bestimmungen, Optionen oder Rechtsbehelfe bei einer künftigen Gelegenheit geltend zu machen oder sich darauf zu berufen. Eine Verzichtserklärung einer der Parteien gemäß dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung erteilt wurde, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Partei unterzeichnet wurde, die die Verzichtserklärung erteilt.
- Schweregrad: Jede Bestimmung dieses MPA und jedes DPA, NDA, SPP oder Projektnachtrags, die hierdurch in Kraft gesetzt werden, soll als trennbar betrachtet werden; und wenn eine Bestimmung der Anbieterbedingungen von einem zuständigen Gericht aus irgendeinem Grund als Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften, Regeln, Anordnungen oder einen Erlass einer Regierungsbehörde festgestellt wird, hat diese Bestimmung keine Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Anbieterbedingungen oder die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit. Wenn ein zuständiges Gericht eine Bestimmung der Anbieterbedingungen als zu restriktiv erachtet, gelten die anderen Bestimmungen der Anbieterbedingungen und das Gericht ändert die betreffenden Bestimmungen bis zu dem Punkt, an dem die höchste nach geltendem Recht zulässige Beschränkung gilt.
- Auslegung: Wenn eine Unklarheit oder Frage zu Zweck oder Interpretation auftritt, werden die Anbieterbedingungen so ausgelegt, als wären sie gemeinsam von den Parteien verfasst worden, und es wird keine Vermutung oder Beweislast zugunsten oder zulasten einer Partei aufgrund ihrer Urheberschaft an einer der Bestimmungen der Anbieterbedingungen entstehen. Wörter, die in den Anbieterbedingungen im Singular verwendet werden, sind, soweit der Kontext dies zulässt, als Plural einzuschließen und umgekehrt. Die Begriffsdefinitionen im Singular in den Anbieterbedingungen gelten auch, wenn diese Wörter im Plural verwendet werden, soweit der Kontext dies zulässt, und umgekehrt.
- Gesamte Vereinbarung: Dieser MPA und die DPAs, NDAs, SPPs und Projektnachträge, die gemäß diesem Vertrag in Kraft treten, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Anbieter und Linode in Bezug auf die Services dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen, Mitteilungen oder Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und Linode in Bezug auf diesen Gegenstand. Änderungen oder Ergänzungen dieses MPA sind nur gültig oder bindend, wenn sie schriftlich erfolgen und von autorisierten Vertretern beider Parteien unterzeichnet werden.
- Definitionen: Verschiedene wichtige Begriffe, die im gesamten MSA verwendet werden, sind in dem Abschnitt definiert, in dem sie erstmals verwendet werden, oder wie folgt:
- „Vertrauliche Informationen“ bedeutet nichtöffentliche Informationen einer Partei, die der anderen Partei im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt wurden und die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder von einer Art sind, die von einem vernünftigen Geschäftspartner als vertraulich erachtet werden sollte.
- „Daten“ bezeichnet jeden Text, jede Zahl, jedes Symbol, jeden Audioinhalt, jede Software, jede Datei, jede Information oder Inhalte, die verarbeitet werden können, sowie Sammlungen dieser Elemente.
- Den „Nachtrag zur Datenverarbeitung“ oder „DPA“ (Data Processing Addendum) finden Sie hier; er wird durch diesen Verweis in dieses MPA vollständig aufgenommen.
- „Streitigkeit“ umfasst alle Anschuldigungen, Konflikte, Ansprüche, Kontroversen und anderen rechtlichen Klagegründe, unabhängig davon, ob diese angeblich oder nicht angeblich, bekannt oder unbekannt, übertragen oder bedingt und/oder geltend gemacht oder nicht geltend gemacht sind, die zwischen den Parteien, Vertretern oder Endnutzern auftreten.
- „Endnutzer“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutzer Dritter und deren Vertreter, denen die Nutzung der Services und/oder Produkte oder der Zugriff darauf direkt oder indirekt von einer Partei gestattet wurde.
- „Gebühr“ bedeutet jede Gebühr und alle sonstigen Kosten, die aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Services durch den Anbieter entstehen, die in der Währung der Vereinigten Staaten von Amerika angegeben sind.
- „Immaterielle Vermögenswerte“ sind alle materiellen oder immateriellen Vermögenswerte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geräte, Maschinen, Komponenten, Teile, Methoden, Verfahren, Daten, Informationen, Erfindungen, Entdeckungen, Werke, Entwürfe und abgeleitete Werke.
- „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle universellen Rechte, die an geistigem Eigentum auf der Grundlage von Gesetzen oder allgemeinem Recht gewährt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse.
- „Mitteilung“ bedeutet jedes Dokument, jede Anfrage, Nachfrage und jede andere Kommunikation, die gemäß den Anbieterbedingungen erforderlich ist; sie alle müssen schriftlich erfolgen und wie folgt zugestellt werden: (i) persönlich oder per Kurier; (ii) per Einschreiben oder Einschreiben erster Klasse; oder (iii) elektronisch per E-Mail. Linode muss alle Mitteilungen an die Adresse und den Kontaktpunkt senden, die in den Projektnachträgen des Anbieters aufgeführt sind, und der Anbieter muss alle Mitteilungen an Linode per E-Mail an support@linode.com oder per Post an 249 Arch Street, Philadelphia, Pennsylvania 19106, USA, senden.
- „Verarbeiten“ und „verarbeitet“ sowie „Verarbeitung“ bezeichnen zusammen jeden (i) direkten oder indirekten und (ii) manuellen oder automatisierten Zugriff, Erwerb, jede Sammlung, Entwicklung, Implementierung, Wartung, Übertragung, Verwendung und sonstige Durchführung von Vorgängen in Bezug auf Daten.
- „Projektnachtrag“ oder „Projektnachträge“ bezeichnet jeden von Linode angebotenen, vom Anbieter akzeptierten und von den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem MPA ergeben, einvernehmlich erteilten Servicevertrag.
- „Anbieterbedingungen“ bezeichnet zusammenfassend MPA, DPA, NDA, SPPs und Projektnachtrag.
- „Vertreter“ umfasst alle Eigentümer, Geschäftsführer, Manager, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer, Bearbeiter, Unterauftragsverarbeiter, Dienstleister, Fachberater, Direktoren, leitenden Angestellten, Treuhänder, Nachfolger, Beauftragten, Vertreter, Verwalter, Vollstrecker oder persönlichen Vertreter einer Partei.
- „Service“ umfasst Waren, Produkte oder Services, die vom Anbieter für den Kauf, die Lizenzierung, den Vertrieb und/oder die Verwendung durch Linode und/oder Linode-Endnutzer bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Artikel, Anwendungen, Codes, Daten, Dokumentation, Ausrüstung, Hardware, Infrastruktur, Plattformen, Programme, Software, Systeme, Technologien und sonstiges geistiges Eigentum des Anbieters.
- „Ergänzender Programmnachtrag“ oder „SPA“ (Supplemental Program Addendum) bedeutet jeden gemeinsamen Nachtrag, der Ihre Teilnahme an einem Linode-Programm regelt, das auf www.linode.com festgelegt ist.