Aktuelle Version: 1.0
Zuletzt aktualisiert: 1. April 2020
Gültigkeitsdatum: 1. April 2020
Linode begrüßt Autoren, die über das Programm „Write for Linode“ (das „Programm“) an der umfangreichen Sammlung von Leitfäden, Tutorials und anderer entwicklerorientierter Dokumentation („Inhalt“) von Linode mitwirken wollen. Der Zweck dieser Richtlinie für das „Write for Linode“-Programm („Richtlinie“) besteht darin, Sie darüber zu informieren, wie Sie sich für das Programm qualifizieren und daran teilnehmen können. Durch die (anhaltende) Übermittlung von Inhalten akzeptieren Sie die in dieser Richtlinie beschriebenen Rechte, Pflichten und Praktiken und stimmen diesen zu:
- Anwendbarkeit: Diese Richtlinie gilt für Sie und Ihre Vertreter (zusammen „Mitwirkender“) in Bezug auf (i) alle vom Mitwirkenden an Linode übermittelten Inhalte und (ii) legt die Verfahren, Qualifikationen und Einschränkungen für die Berechtigung und Teilnahme des Mitwirkenden am Programm fest. Diese Richtlinie unterliegt den Bedingungen des Anbieters, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Anbieter-Rahmenvertrag, und stellt gemäß dieser Richtlinie eine ergänzende Programmrichtlinie dar. Alle speziellen Begriffe, die nicht ausdrücklich in dieser Richtlinie definiert sind, haben die Bedeutung, die im Anbieter-Rahmenvertrag zu finden ist.
- Programmqualifizierung: Jeder, der daran interessiert ist, Mitwirkender zu werden, muss (i) hier den Bewerbungsprozess für Mitwirkende abschließen, (ii) die Genehmigung zur Teilnahme am Programm von einem autorisierten Linode-Vertreter erhalten und darf (iii) die Zustimmung des Mitwirkenden zu einer Bestimmung des Anbieter-Rahmenvertrags oder dieser Richtlinie nicht widerrufen oder aufheben.
- Projekte: Linode kann nach alleinigem Ermessen den Mitwirkenden bestimmte Schreibgelegenheiten (jeweils ein „Projekt“) zur Verfügung stellen, wie in den zusätzlichen Projektnachträgen (jeweils ein „Projektnachtrag“) beschrieben, die von Linode verteilt werden. Projektnachträge dürfen nur von autorisierten Linode-Vertretern an langjährige Mitwirkende vergeben werden und müssen projektspezifische Leistungen, Anforderungen, Verpflichtungen und Privilegien detailliert beschreiben.
- Verantwortungen des Mitwirkenden:
- Alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus oder in Verbindung mit vom Mitwirkenden übermittelten Inhalten („übermittelter Inhalt“) ergeben, sind zum Zeitpunkt der Einreichung ausschließlich und unteilbar im Besitz des Mitwirkenden.
- Der Mitwirkende muss Linode eine Frist von dreißig (30) Tagen zur Überprüfung der übermittelten Inhalte gestatten (die „Korrekturperiode“) und darf die übermittelten Inhalte während des Überprüfungszeitraums nicht an eine Partei übermitteln, die nicht mit Linode verbunden ist.
- Für den Fall, dass Mitwirkende und Linode sich einvernehmlich mit der Verwendung und/oder dem Kauf von übermittelten Inhalten durch Linode einverstanden erklären, hat der Mitwirkende unverzüglich und unwiderruflich alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich zum Zeitpunkt der Einreichung aus oder in Verbindung mit eingereichten Inhalten ergeben, an Linode zu übertragen und auf Antrag durch Linode zusätzliche Vereinbarungen zu treffen, die erforderlich sind, um eine solche Übertragung durchzuführen.
- Der Mitwirkende muss Linode alle Dokumente zur Verfügung stellen, die für die Teilnahme des Mitwirkenden am Programm vernünftigerweise erforderlich sind.
- Leistungen und Vergütung: Der Mitwirkende erkennt an und stimmt zu, dass die Auswahl des Mitwirkenden durch Linode zum Programm eine gute und gültige Gegenleistung für den hierin genannten Gegenstand darstellt und dass der Mitwirkende keine andere Form von Vergütung fordern oder Anspruch darauf haben wird. Linode kann nach alleinigem und freiem Ermessen projektspezifische Leistungen, einschließlich monetärer Vergütung, in einem Projektnachtrag anbieten.
- Zusammenarbeit: Mitwirkende und Linode (jeweils ein „Förderer“) dürfen Bild, Abbild, Name, Logo oder andere identifizierende Informationen der jeweils anderen Partei auf der Website des Förderers anzeigen, integrieren oder anderweitig integrieren, vorbehaltlich der schriftlichen Abmahnung dieser Berechtigung durch jede Partei.
- Beendigung: Die Teilnahme des Mitwirkenden an dem Programm und alle hierunter festgelegten Projektnachträge können beendet und aufgehoben werden und werden ohne vorherige schriftliche Mitteilung zu keinem Zeitpunkt wirksam.
- Entschädigungen: Diese Richtlinie bietet den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Mitwirkenden für alle Streitigkeiten oder Verluste, die sich aus der Teilnahme des Mitwirkenden am Programm und an allen darin enthaltenen Projekten ergeben.
- Abänderung: Diese Richtlinie wird beigefügt, um die Bedingungen des Anbieters ausschließlich in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand zu ändern. Im Falle eines Konflikts zwischen (i) dieser Richtlinie und (ii) dem Anbieter-Rahmenvertrag und/oder beiderseits ausgefertigten SPPs oder Projektnachträgen gilt diese Richtlinie als maßgeblich und ausnahmslos gültig.
- Änderungen: Änderungen an dieser Richtlinie können jederzeit vorgenommen werden und Sie sollten regelmäßig nachsehen, ob Änderungen vorgenommen wurden. Linode hat das Recht und die Möglichkeit, diese Richtlinie nach alleinigem und freiem Ermessen zu ändern, und alle Änderungen in dieser Richtlinie treten innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Veröffentlichung durch Linode in Kraft.